Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist das höchste Gremium der Fakultät und entscheidet über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Ihm gehören Vertreterinnen und Vertreter der Professoren, des wissenschaftlichen Mittelbaus, des Verwaltungspersonals, der Studierenden sowie die Frauenbeauftragte der Fakultät an.